Pannen-Service

Servicetermin vereinbaren

Unsere Standorte

Kontakt

Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge

Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus. Daher ist für diese Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2023 keine Antragstellung mehr möglich.

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium hat am Samstag (16.12.2023) kurzfristig mitgeteilt, dass nach dem 17. Dezember 2023 keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus gestellt werden können!.
Bei Fragen dazu melden Sie sich bitte bei uns im Autohaus oder bei Ihrem Verkäufer. Nachfolgende Informationen auf dieser Seite sind, stand 17. Dezember 2023, NICHT mehr aktuell! 

 

Von der Innovationsprämie profitieren – auch rückwirkend – folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung bzw. Gebrauchtfahrzeugzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Die Innovationsprämie wurde bis einschließlich 31. Dezember 2023 verlängert. Weitere Infos finden Sie unter: www.bafa.de

 

Fördersätze für Elektrofahrzeuge¹ – Nettolistenpreis unter 40.000 €*
Batteriefahrzeug (Privatkunden)  
Bundesanteil bis zu 4.500 €* brutto/netto
Herstelleranteil 2.677,50 €* brutto
Gesamtprämie bis zu 7.180 €*
Batteriefahrzeug (Geschäftskunde)  
Bundesanteil bis zum 31.08.2023  bis zu 4.500€* brutto/netto
Herstelleranteil 2.250 €* netto
Gesamtprämie bis zu 6.750 €*
Fördersätze für Elektrofahrzeuge¹ – Nettolistenpreis über 40.000 €*
Batteriefahrzeug (Privatkunden)  
Bundesanteil bis zu 3.000 €*
Herstelleranteil 2.680 €*
Gesamtprämie bis zu 5.680 €*
Batteriefahrzeug (Gewerbetreibende)  
Bundesanteil bis zum 31.08.2023 bis zu 3.000 €*
Herstelleranteil 1.000 €*
Gesamtprämie bis zu 4.000 €*
Fördersätze für Elektrofahrzeuge¹ junge Gebrauchtfahrzeuge
Batteriefahrzeug (Privatkunden)  
Bundesanteil bis zu 3.000 €* brutto/netto
Herstelleranteil 1.785 €* brutto
Gesamtprämie bis zu 4.785 €*
Batteriefahrzeug (Gewerbetreibende)  
Bundesanteil bis zum 31.08.2023 bis zu 3.000 €* brutto/netto
Herstelleranteil 1.500€* brutto
Gesamtprämie bis zu 4.500 €*

¹Mindest-haltedauer 12 Monate
* Die Zulassung & Beantragung muss bis zum 31.08.2023 erfolgt sein!

KfW-Förderung für Wallboxen

Ladestationen für Elektroautos in Unternehmen
Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
Seit dem 24.11.2021 förder die KFW den Kauf und die Installation von Wallboxen für Unternehmen.

  • Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt 
  • für den Kauf und die Installation von Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen

Mehr Informationen und die Antragsstellung finden Sie unter: KFW Förderung – Ladestationen für Unternehmen

Voraussetzungen zur Förderung:
  • Ladestation (z.B. Wallbox) mit 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Sie erhalten einen Zu­schuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn Ihre Lade­stationen mehrere Lade­punkte haben, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 1285,71 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert (siehe Tabelle).
  • Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
  • Die Ladestation muss ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Grünstromvertrag
Wer kann eine Förderung beantragen?
  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förder­produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.

Die Fördermittel zur Bezuschussung von Wallboxen für Privatpersonen der KFW sind erschöpft.
Es können aktuell keine neuen Anträge eingereicht werden.

Unser Kontakt zum Thema Elektromobilität

Ihre Fragen zum Thema Elektromobilität wurden noch nicht beantwortet? Sie möchten mehr über Fördermaßnahmen und den damit verbundenen Vorraussetzungen erfahren? Oder Sie interessieren sich für eines unserer Modelle? Dann kontaktieren Sie unsere Profis in Sachen Elektromobilität und erhalten Sie schon bald eine Antwort auf Ihr persönliches Anliegen.

    Gern setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen persönlichen Termin. (*Pflichtfelder)










    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert.*