Innovationsprämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Von der Innovationsprämie profitieren – auch rückwirkend – folgende Elektrofahrzeuge:
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
- Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Hier gelten die Fördersätze für einen Nettolistenpreis von über 40.000 Euro, auch wenn der ursprüngliche Kaufpreis weniger als 40.000 Euro betrug.
- Bei Leasinglaufzeiten von 6-11 Monaten verringert sich der Bundesanteil der Förderung auf 25%
- Bei Leasinglaufzeiten von 12-23 Monaten verringert sich der Bundesanteil der Förderung auf 50%
Die Innovationsprämie wurde bis einschließlich 31. Dezember 2022 verlängert. Weitere Infos finden Sie unter: www.bafa.de
Fördersätze für Elektrofahrzeuge – Nettolistenpreis unter 40.000 €
Batteriefahrzeug | |
Bundesanteil | 6.000 €* |
Herstelleranteil | 3.000 € |
Gesamtprämie | 9.000 € |
Hybridfahrzeuge² | |
Bundesanteil | 4.500 €* |
Herstelleranteil | 2.250 € |
Gesamtprämie | 6.750 € |
Fördersätze für Elektrofahrzeuge – Nettolistenpreis über 40.000 €
Batteriefahrzeug | |
Bundesanteil | 5.000 €* |
Herstelleranteil | 2.500 € |
Gesamtprämie | 7.500 € |
Hybridfahrzeuge² | |
Bundesanteil | 3.750 €* |
Herstelleranteil | 1.875 € |
Gesamtprämie | 5.625 € |
Die maximale CO₂-Emission je gefahrenen Kilometer darf 50 Gramm nicht überschreiten oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine muss erreicht werden.
- Bei Anschaffung und Beantragung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 01. Januar 2025 muss die elektirsche Mindestreichweite 60 km betragen.
- Bei Anschaffung und Beantragung nach dem 01. Januar 2025 muss die elektirsche Mindestreichweite 80 km betragen.
KfW-Förderung für Wallboxen
Ladestationen für Elektroautos in Unternehmen
Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
- für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Mehr Informationen und die Antragsstellung finden Sie unter: KFW Förderung – Ladestationen für Unternehmen
Voraussetzungen zur Förderung:
- Ladestation (z.B. Wallbox) mit 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an.
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn Ihre Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert (siehe Tabelle).
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
- Die Ladestation muss ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Grünstromvertrag
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förderprodukt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.
Die Fördermittel zur Bezuschussung von Wallboxen für Privatpersonen der KFW sind erschöpft.
Es können aktuell keine neuen Anträge eingereicht werden.

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