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Compliance und Hinweisgebersystem mein-autozentrum CHSMAZ

Integrität, Transparenz und Fairness sind entscheidend, um im geschäftlichen Verkehr
Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu schaffen. Das mein-autozentrum legt besonderen Wert darauf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unternehmensinternen Compliance Richtlinien und Unternehmenswerte konsequent umzusetzen und klar zu kommunizieren.

Das Hinweisgebersystem der mein-autozentrum CHSMAZ nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen. Es ist ein wichtiges Element guter Unternehmensführung.

Dazu zählt auch, dass wir die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen eine hohe Priorität haben. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, haben wir das Hinweisgebersystem Compliance und Hinweisgebersystem mein-autozentrum CHSMAZ eingerichtet.

Das CHSMAZ ermöglicht es Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Regelverstöße zu melden. So wird die Unternehmen der mein-autozentrum auf mögliche Risiken aufmerksam, kann Schaden vom Unternehmen, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.

Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.

Die Gesellschafter und die Geschäftsführung der Unternehmen des mein-autozentrum ermutigt alle innerhalb und außerhalb der Unternehmen, die Regelverstöße im Zusammenhang mit unseren Unternehmen beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an das CHSMAZ zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.

Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Aussagen gewährleistet. Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile erlitten zu haben, werden durch das CHSMAZ geschützt. Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nach sich.

Hinweisgeber können sich auch anonym an das CHSMAZ wenden, insofern es die Gesetzgebung zulässt. Gleichzeitig ist es für das CHSMAZ sehr hilfreich, wenn Hinweisgeber kontaktierbar sind (z. B. über eine anonyme E-Mail-Adresse), damit ihnen Fragen gestellt werden können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Wenn ein Hinweisgeber seine Identität offenlegt, aber wünscht, dass sie nicht an andere Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben wird, wird dieser Bitte entsprochen.

Eine für alle Unternehmen der mein-autozentrum gültige Unternehmensrichtlinie regelt das CHSMAZ-Verfahren und die entsprechenden Zuständigkeiten. Sie hat das Ziel, eine faire und transparente Vorgehensweise zu gewährleisten, die sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für den vom Vorwurf Betroffenen als auch den Schutz des Hinweisgebers berücksichtigt. Ebenso legt die Richtlinie den Maßstab fest, mit dem wir Regelverstöße beurteilen und über Konsequenzen entscheiden.


Christian Hackbarth                          Martin Görts