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Das Hinweisgeber-System mein-autozentrum

Integrität, Transparenz und Fairness sind entscheidend, um im geschäftlichen Verkehr Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu schaffen.
Das mein-autozentrum legt besonderen Wert darauf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unternehmensinternen Compliance Richtlinien und Unternehmenswerte konsequent umzusetzen und klar zu kommunizieren.
Das Hinweisgebersystem der mein-autozentrum CHSMAZ nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen.
Dazu zählt auch, dass die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen eine hohe Priorität haben.
Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, hat die Geschäftsführung das Hinweisgebersystem mein-autozentrum CHSMAZ eingerichtet.
Das CHSMAZ ermöglicht Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern Regelverstöße zu melden.
So werden die Unternehmen der mein-autozentrum auf mögliche Risiken aufmerksam, können Schaden vom Unternehmen, seinen Kunden, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.
Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften.
Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.
Die Geschäftsführung der Unternehmen des mein-autozentrum ermutigen alle innerhalb und außerhalb der Unternehmen, die Regelverstöße im Zusammenhang mit mein-autozentrum beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an das CHSMAZ zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.
Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt.
Hinweisgeber können sich auch anonym an das CHSMAZ wenden.

Meldung von Hinweisen & Kontakt
– Rechts- und Regelverstöße
Ein faires Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Instrument der guten Unternehmensführung. Es hilft, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden. Denn Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien können dem Unternehmen, seinen Beschäftigten und auch der Allgemeinheit schweren Schaden zufügen.
Nutzen Sie das Meldeformular, um einen konkreten Verdacht auf einen Verstoß mit hohem Risiko an das Hinweisgebersystem CHSMAZ zu melden.
Regelverstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen sind insbesondere:
• Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte
• Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte von erheblichem Umfang oder Wert (über 500 Euro)
• schwere Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit
• Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Rassismus
• strafrechtlich relevante Verletzungen des Datenschutzes
• Rechnungslegungs- und Buchführungsverstöße mit erheblicher Auswirkung, die extern erkennbar sind
• schwere Verstöße im Zusammenhang mit technischen Spezifikationen und/ oder technischer Sicherheit
• Verletzung von Menschenrechten (z. B. die Verletzung der Prinzipien des UN Global Compact)
• Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und/oder Nichteinhaltung von produktbezogenen Umweltvorschriften
• Exportkontrollverletzungen, Verletzung von Sanktionen
• schwere Verletzungen der Integrität des Hinweisgebersystems, z. B. schwerer Verstoß gegen die Anonymität der Hinweisgeber, schwerer Verstoß gegen die Meldepflicht
• andere hohe Risiken, z. B. Regelverstöße mit hohem Schaden (über 10.000 Euro) für das Unternehmen
• Regelverstöße, die wahrscheinlich dem Ruf des Unternehmens schwerwiegend schaden können
• schwere Verstöße gegen konzernintern geltende Vereinbarungen zulasten der Beschäftigten.

– Formular für Hinweisgeber – Meldeformular

Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Hinweis auf einen Verstoß mit hohem Risiko näher auszuführen. Für eventuelle Rückfragen ist es sehr wichtig, Kontaktdaten, z. B. eine E-Mailadresse oder Telefonnummer, anzugeben. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. Sie können die Meldung auch anonym an das CHSMAZ senden. Die Einhaltung wird vom CHSMAZ vor der Bearbeitung des Hinweises geprüft.
Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Hinweis nicht die CHSMAZ-Kriterien erfüllen, kann Ihre Meldung nach eingehender Prüfung in vollem Umfang an den zuständigen Fachbereich (z. B. den Personalbereich). Dort werden Ihre Daten ebenfalls vertraulich behandelt.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem CHSMAZ aus rechtlichen Gründen einen Hinweis ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiter bearbeiten darf.

– Meldung von Hinweisen & Kontakt
Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, der der Unternehmen der mein-autozentrum haben, können Sie sich unter folgenden Meldewegen an das CHSMAZ wenden:

a) Postweg
Hinweisgebersystem der Unternehmen der mein-autozentrum
zu Hd. Etem Bingöl
c/o amecc GmbH
Jenaer Str. 7
10717 Berlin

b) Mail Hinweisgebersystem@meinautozentrum.de

c) WhatsApp/
mobil +49 151 151 26 333

d) Video-Call
nach Terminabsprache WhatsApp, Teams, Zoom, FaceTime

e) Persönlich
nach Terminabsprache am neutralen Ort/Location

Externe Meldestellen:
Bundesamt für Justiz BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Hinweisgeberstelle der BaFin BaFin – Hinweisgeberstelle
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html

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