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Compliance und Hinweisgebersystem mein-autozentrum CHSMAZ

Integrität, Transparenz und Fairness sind entscheidend, um im geschäftlichen Verkehr
Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu schaffen. Das mein-autozentrum legt besonderen Wert darauf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unternehmensinternen Compliance Richtlinien und Unternehmenswerte konsequent umzusetzen und klar zu kommunizieren.

Das Hinweisgebersystem der mein-autozentrum CHSMAZ nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen. Es ist ein wichtiges Element guter Unternehmensführung.

Dazu zählt auch, dass wir die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen eine hohe Priorität haben. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, haben wir das Hinweisgebersystem Compliance und Hinweisgebersystem mein-autozentrum CHSMAZ eingerichtet.

Das CHSMAZ ermöglicht es Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Regelverstöße zu melden. So wird die Unternehmen der mein-autozentrum auf mögliche Risiken aufmerksam, kann Schaden vom Unternehmen, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.

Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.

Die Gesellschafter und die Geschäftsführung der Unternehmen des mein-autozentrum ermutigt alle innerhalb und außerhalb der Unternehmen, die Regelverstöße im Zusammenhang mit unseren Unternehmen beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an das CHSMAZ zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.

Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Aussagen gewährleistet. Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile erlitten zu haben, werden durch das CHSMAZ geschützt. Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nach sich.

Hinweisgeber können sich auch anonym an das CHSMAZ wenden, insofern es die Gesetzgebung zulässt. Gleichzeitig ist es für das CHSMAZ sehr hilfreich, wenn Hinweisgeber kontaktierbar sind (z. B. über eine anonyme E-Mail-Adresse), damit ihnen Fragen gestellt werden können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Wenn ein Hinweisgeber seine Identität offenlegt, aber wünscht, dass sie nicht an andere Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben wird, wird dieser Bitte entsprochen.

Eine für alle Unternehmen der mein-autozentrum gültige Unternehmensrichtlinie regelt das CHSMAZ-Verfahren und die entsprechenden Zuständigkeiten. Sie hat das Ziel, eine faire und transparente Vorgehensweise zu gewährleisten, die sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für den vom Vorwurf Betroffenen als auch den Schutz des Hinweisgebers berücksichtigt. Ebenso legt die Richtlinie den Maßstab fest, mit dem wir Regelverstöße beurteilen und über Konsequenzen entscheiden.


Christian Hackbarth                          Martin Görts

Das Compliance-System mein-autozentrum

mein-autozentrum hat zum Ziel immer ein integrer, respektierter und geschätzter Partner zu sein.

Das ist die Grundlage für das Vertrauen das entgegengebrachte Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden, unserer Mitarbeitenden, unserer Geschäftspartner und der gesamten Öffentlichkeit.

Das immer wieder neu gewonnene Vertrauen hängt entscheidend davon ab, dass wir alle vom mein-autozentrum, d. h. Geschäftsführung, Führungskräfte und jeder einzelne Mitarbeitende, ehrlich, integer und ethisch korrekt verhalten.

Bei allen geschäftlichen Entscheidungen sind wir verpflichtet, die Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen wir handeln.

Jede*r Mitarbeitende der Unternehmen des mein-autozentrum ist sich auch der persönlichen gesellschaftlichen Verantwortung, insbesondere für das Wohl von Mensch und Umwelt bewusst.

Jede*r Mitarbeitende sorgt mit seinem Handeln dafür, dass die Unternehmen des mein-autozentrum einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

Eckpfeiler der Compliance des mein-autozentrum:

– Menschenrechte
Sie achten, schützen und fördern die geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschen und Kinderrechte (nachfolgend Menschenrechte) als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben.
mein-autozentrum lehnt jegliche Nutzung von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ab.
Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit innerhalb der Unternehmen des mein-autozentrum, sondern selbstverständlich auch für das Verhalten von und gegenüber Geschäftspartnern und Lieferanten.

– Chancengleichheit und Gleichbehandlung
mein-autozentrum bietet gleiche Chancen für alle.
Die Mitarbeitenden der Unternehmen des mein-autozentrum diskriminieren niemanden und dulden keine Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale.
In den Unternehmen des mein-autozentrum wird Vielfalt gelebt , aktiv für Inklusion eingesetzt ein Umfeld geschaffen, dass die Individualität jedes Einzelnen im Unternehmensinteresse fördert.
Die Auswahl, Einstellung und Förderung der Mitarbeitenden erfolgen grundsätzlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten.

– Interessenkonflikte
Ein potenzieller Interessenkonflikt besteht, wenn die Privatinteressen eines Mitarbeitenden mit den Interessen des mein-autozentrum kollidieren oder kollidieren können.
Ein solcher Interessenkonflikt kann sich insbesondere aus Nebentätigkeiten ergeben. Stellt ein*e Mitarbeitende*r die persönlichen Interessen über die des Unternehmens, kann dies dem Unternehmen schaden.
Die Unternehmen des mein-autozentrum respektieren die persönlichen Interessen und das Privatleben der Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden legen Wert darauf, Konflikte zwischen privaten und geschäftlichen Interessen oder auch nur deren Anschein zu vermeiden.
Die Mitarbeitenden der Unternehmen des mein-autozentrum treffen Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen.

– Geschenke, Bewirtungen und Einladungen
Zuwendungen in Form von Geschenken, Bewirtungen und Einladungen sind in geschäftlichen Beziehungen weitverbreitet.
Sofern sich diese Zuwendungen in einem angemessenen Rahmen halten und nicht gegen interne sowie gesetzliche Regelungen verstoßen, sind sie nicht zu beanstanden.
Wenn solche Zuwendungen aber diesen Rahmen übersteigen und zur Beeinflussung von Dritten genutzt werden, kann das strafbar sein.
Letzteres duldet mein-autozentrum nicht.

– Korruptionsverbot
Die Qualität der Produkte und Services der Unternehmen des mein-autozentrum sind der Schlüssel zum Erfolg.
Korruption wird in keiner Weise toleriert.
Die Gewährung von Zuwendungen an Geschäftspartner, Kunden oder andere externe Dritte sind nur innerhalb der rechtlich zulässigen Rahmenbedingungen und festgelegten Vorgaben gestattet.
Korruption kann Geldbußen für mein-autozentrum und strafrechtliche Sanktionen für betroffene Mitarbeitende nach sich ziehen.
Kontakte mit Amts- und Mandatsträgern orientieren sich streng an Recht und Gesetz zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Korruption.

– Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
mein-autozentrum kommt dem Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch geschulte und zertifizierte Geldwäschebeauftragte nach.
Alle Zahlungsvorgänge unterliegen den Vorgaben des Geldwäschebeauftragten der Unternehmen des mein-autozentrum.

– Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
mein-autozentrum nimmt seine Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeitenden sehr ernst.
mein-autozentrum gewährleistet Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Basis der Gesundheits- und Arbeitsschutzpolitik des Unternehmens.
Durch ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und durch vielfältige Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen erhält und fördert mein-autozentrum die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit aller Mitarbeitenden.

– Sicherheit und Schutz von Informationen, Wissen und geistigem Eigentum
Geschäftsführung, Führungskräfte, Betriebsrat und Mitarbeitende sind sich des Wertes von unternehmenseigenem Know-how bewusst und schützen dieses sehr sorgfältig.
IT-Sicherheit hat höchste Priorität.
Das geistige Eigentum von Konkurrenten, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten erkennt das mein-autozentrum an.

– Datenschutz
mein-autozentrum schützt die personenbezogenen Daten von Mitarbeitenden, ehemaligen Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen.
Die Mitarbeitenden sammeln, erheben, verarbeiten, nutzen und speichern personenbezogene Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen und den Vorgaben der Datenschutzbeauftragten des mein-autozentrums.

– Umgang mit Unternehmensvermögen
Das materielle und immaterielle Vermögen der Unternehmen des mein-autozentrum dient dazu, die Mitarbeitenden bei der Erreichung der Geschäftsziele des Unternehmens zu unterstützen und darf nur im Rahmen der betrieblichen Regelungen verwendet werden.
Alle Führungskräfte und Mitarbeitende achten das materielle und immaterielle Vermögen des Unternehmens und verwenden es nicht für betriebsfremde Zwecke.

– Arbeitnehmervertretung – Betriebsrat
Die Geschäftsführung und Führungskräfte der Unternehmen des mein-autozentrum bekennen sich dazu, mit der Arbeitnehmervertretung, dem Betriebsrat, offen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, einen konstruktiven und kooperativen Dialog zu führen und einen fairen Ausgleich der Interessen anzustreben.
Ein professioneller Umgang mit dem Betriebsrat, der weder eine Bevorzugung noch eine Benachteiligung zulässt, ist Bestandteil der Unternehmenskultur von mein-autozentrum.

Das Hinweisgeber-System mein-autozentrum
Integrität, Transparenz und Fairness sind entscheidend, um im geschäftlichen Verkehr Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu schaffen.
Das mein-autozentrum legt besonderen Wert darauf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unternehmensinternen Compliance Richtlinien und Unternehmenswerte konsequent umzusetzen und klar zu kommunizieren.
Das Hinweisgebersystem der mein-autozentrum CHSMAZ nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen.
Dazu zählt auch, dass die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen eine hohe Priorität haben.
Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, hat die Geschäftsführung das Hinweisgebersystem mein-autozentrum CHSMAZ eingerichtet.
Das CHSMAZ ermöglicht Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern Regelverstöße zu melden.
So werden die Unternehmen der mein-autozentrum auf mögliche Risiken aufmerksam, können Schaden vom Unternehmen, seinen Kunden, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.
Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften.
Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.
Die Geschäftsführung der Unternehmen des mein-autozentrum ermutigen alle innerhalb und außerhalb der Unternehmen, die Regelverstöße im Zusammenhang mit mein-autozentrum beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an das CHSMAZ zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.
Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt.
Hinweisgeber können sich auch anonym an das CHSMAZ wenden.

Meldung von Hinweisen & Kontakt
– Rechts- und Regelverstöße
Ein faires Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Instrument der guten Unternehmensführung. Es hilft, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden. Denn Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien können dem Unternehmen, seinen Beschäftigten und auch der Allgemeinheit schweren Schaden zufügen.
Nutzen Sie das Meldeformular (Verlinkung folgt), um einen konkreten Verdacht auf einen Verstoß mit hohem Risiko an das Hinweisgebersystem CHSMAZ zu melden.
Regelverstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen sind insbesondere:
• Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte
• Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte von erheblichem Umfang oder Wert (über 1.000 Euro)
• schwere Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit
• Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Rassismus
• strafrechtlich relevante Verletzungen des Datenschutzes
• Rechnungslegungs- und Buchführungsverstöße mit erheblicher Auswirkung, die extern erkennbar sind
• schwere Verstöße im Zusammenhang mit technischen Spezifikationen und/ oder technischer Sicherheit
• Verletzung von Menschenrechten (z. B. die Verletzung der Prinzipien des UN Global Compact)
• Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und/oder Nichteinhaltung von produktbezogenen Umweltvorschriften
• Exportkontrollverletzungen, Verletzung von Sanktionen
• schwere Verletzungen der Integrität des Hinweisgebersystems, z. B. schwerer Verstoß gegen die Anonymität der Hinweisgeber, schwerer Verstoß gegen die Meldepflicht
• andere hohe Risiken, z. B. Regelverstöße mit hohem Schaden (über 10.000 Euro) für das Unternehmen
• Regelverstöße, die wahrscheinlich dem Ruf des Unternehmens schwerwiegend schaden können
• schwere Verstöße gegen konzernintern geltende Vereinbarungen zulasten der Beschäftigten.

– Formular für Hinweisgeber – Meldeformular (Verlinkung folgt)
Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Hinweis auf einen Verstoß mit hohem Risiko näher auszuführen. Für eventuelle Rückfragen ist es sehr wichtig, Kontaktdaten, z. B. eine E-Mailadresse oder Telefonnummer, anzugeben. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. Sie können die Meldung auch anonym an das CHSMAZ senden. Die Einhaltung wird vom CHSMAZ vor der Bearbeitung des Hinweises geprüft.
Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Hinweis nicht die CHSMAZ-Kriterien erfüllen, kann Ihre Meldung nach eingehender Prüfung in vollem Umfang an den zuständigen Fachbereich (z. B. den Personalbereich). Dort werden Ihre Daten ebenfalls vertraulich behandelt.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem CHSMAZ aus rechtlichen Gründen einen Hinweis ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiter bearbeiten darf.

– Meldung von Hinweisen & Kontakt
Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, der der Unternehmen der mein-autozentrum haben, können Sie sich unter folgenden Meldewegen an das CHSMAZ wenden:

a) Postweg
Hinweisgebersystem der Unternehmen der mein-autozentrum
zu Hd. Etem Bingöl
c/o amecc GmbH
Jenaer Str. 7
10717 Berlin

b) Mail Hinweisgebersystem@mein-autozentrum.de

c) WhatsApp/
mobil +49 151 151 26 333

d) Video-Call
nach Terminabsprache WhatsApp, Teams, Zoom, FaceTime

e) Persönlich
nach Terminabsprache am neutralen Ort/Location

Externe Meldestellen:
Bundesamt für Justiz BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Hinweisgeberstelle der BaFin BaFin – Hinweisgeberstelle
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html

Hinweisgebersystem@mein-autozentrum.de

Datenschutz

Informationspflichten gemäß der DSGVO
Geltungsbereich:
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns hohe Priorität. In den nachfolgenden Datenschutzhinweisen erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Mein-autozentrum. Unter personenbezogenen Daten sind alle
Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Mit diesen Datenschutzschutzhinweisen informieren wir Sie über die Art, Umfang und Zwecke der Erhebung personenbezogener Daten bei der Mein-autozentrum und wie wir mit diesen Daten umgehen. Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, welche Rechte Ihnen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustehen.

1. Für wen gelten diese Datenschutzhinweise?
Diese Hinweise gelten für alle Personen, die Hinweise an das Compliance und Hinweisgebersystem Mein-autozentrum (CHSMAZ) melden, oder deren Daten im Rahmen der
Arbeit des CHSMAZ von Dritter Stelle erhoben wurden.

2. Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und an wen kann ich mich zum Thema Datenschutz wenden?

Datenverarbeitungsverantwortlicher:
Die Unternehmen des mein-autozentrum, Autohaus Wolter GmbH, Autohaus Könecke GmbH, Autohaus Niber GmbH, alle in Uelzen und Autohaus Dannacker und Laudien GmbH in Lüneburg, Autohaus Wolter-Lüchow GmbH

Datenschutzbeauftragte:
Inis Heidekrüger
A.M.E.C.Consult GmbH
Jenaer Str. 7
10717 Berlin
Tel: 030-82007272
Mail: datenschutz@amecc.de

3. Wofür werden meine Daten verwendet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) passiert dies?
Verarbeitung der Daten innerhalb des Hinweisgebersystems der Mein-autozentrum. Empfang und Verarbeitung von Hinweisen im Hinblick auf Rechtsverstöße und Richtlinienverstöße (Untersuchung und Sanktionierung von Verstößen).
Die Rechtmäßigkeit dieser Datenverarbeitung richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) EU-DSGVO bzw. nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU-DSGVO. Entsprechend unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU-DSGVO anonymisieren wir unter bestimmten Umständen persönliche Daten. In diesem Fall enthalten die Daten keine Informationen und Identifikatoren zu bestimmten Personen.
Das legitime Interesse des Unternehmens bei einer Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU-DSGVO folgt aus dem berechtigten Interesse des Unternehmens, begangenes Fehlverhalten aufzuklären und zu sanktionieren.

4. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die konkrete Löschfrist der gesammelten Daten richtet sich nach dem Fallergebnis des CHSMAZ- Falles und der Art des Verstoßes. Die Löschung erfolgt entweder unverzüglich (unbestätigte Vorwürfe – Vorwurf wurde widerlegt), nach 2 Jahren (unbestätigte Vorwürfe mit hohem Risiko – Mangel an Beweisen), nach 1 Jahr (bestätigte Vorwürfe mit geringem Risiko), oder nach 6 Jahren (bestätigte Vorwürfe mit hohem Risiko).

5. Werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen des CHSMAZ Prozesses können folgende Stellen eingebunden werden:
(1) Die Führungskraft des Betroffenen Mitarbeiters.
(2) Die für die Festlegung einer Personalmaßnahme nötigen Stellen.
(3) Zuständige Entscheider (des „Special Risk Prozesses“) bei vom Vorwurf Betroffenen der Führungsebene 1 oder höher, oder Mitglieder der Geschäftsführung oder der Gesellschafter einbezogenen Konzerngesellschaften der Mein-autozentrum bei Themen der aktiven Bestechung, des Kartellrechts, der Exportkontrolle, oder der Geldwäsche.
(4) Mitglieder/Angestellte der für die Untersuchung zuständigen Bereiche.

6. Welche Rechte haben Sie als Betroffener?
Ihnen stehen im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:
– Sie haben gemäß Art. 15 EU-DSGVO das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu verlangen.
– Sie haben gemäß Art. 16 EU-DSGVO das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
– Sie haben gemäß Art. 17 EU-DSGVO das Recht, Ihre Daten löschen zu lassen, sofern kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung vorliegt.
– Sie haben gemäß Art. 18 EU-DSGVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar noch gespeichert werden, allerdings nur noch unter beschränkten Voraussetzungen (z.B. mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) verarbeitet werden dürfen.
– Sie haben gemäß Art. 20 EU-DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit hinsichtlich aller Daten, welche Sie uns bereitgestellt haben. Dies bedeutet, dass wir Ihnen diese Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen.

Zur Ausübung dieser Rechte senden Sie uns bitte eine E-Mail an Hinweisgebersystem@mein-autozentrum.de.
Sie haben das Recht auf Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten oder bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder andere Gesetze verstößt (Art. 77 DSGVO)