AKtuelle elektroförderung 2026: zuschüsse für e-autos*
- bedingungen & beratung
Sie möchten ein Elektroauto kaufen oder leasen und möchten wissen, wie die aktuelle Elektroförderung funktioniert? Bei mein-autozentrum.de beraten wir Sie persönlich rund um E-Mobilität, passende Angebote und die wichtigsten Förderbedingungen – transparent und praxisnah.
Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.
Was ist die neue Elektroförderung?
Das BMUKN (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) führt ein neues Programm ein, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen. Die Förderung ist ausdrücklich auf Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Gefördert werden zum Start Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden – darunter:
- rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender, sofern bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllt sind
Wer kann die Elektroförderung erhalten?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein Neufahrzeug kaufen oder leasen. Entscheidend ist dabei eine Einkommensgrenze:
- maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
- für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 5.000 € pro Kind (max. 90.000 € bei zwei oder mehr Kindern)
Als Nachweis dient der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt).
Wie hoch ist die Förderung?
Basisförderung
- 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- 1.500 € für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
Zuschläge
- 500 € pro Kind, maximal 1.000 € (bis zu 2 Kinder)
- +1.000 € bei unter 60.000 € zu versteuerndem Einkommen
- +1.000 € zusätzlich bei unter 45.000 € zu versteuerndem Einkommen
Damit sind – je nach Voraussetzungen – spürbare Entlastungen möglich, insbesondere für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen.
Mindesthaltedauer:
Das sollten Sie unbedingt beachten
Die Förderung ist an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung gekoppelt – sowohl bei Kauf als auch bei Leasing.
Das bedeutet: Das Fahrzeug sollte zu Ihrer langfristigen Nutzung passen, damit die Förderung sicher eingeplant werden kann.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| Vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride | Vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride | Vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride | |
| bis 45.000 € | 5.000 € | 3.500 € | 5.500 € | 4.000 € | 6.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 2.500 € | 4.500 € | 3.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € | 2.500 € |
Sie wissen nicht wie hoch Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ist?
Wir beraten Sie gerne, aber Sie können Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen auch ganz einfach online in einem Rechner des Bundesfinanzministeriums berechnen. Einfach auf folgenden Link klicken, Ihre Daten eingeben und Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen wird für Sie berechnet:
UNSERE ELEKTROANGEBOTE
WICHTIG!
Bei den dargestellten Angeboten handelt es sich um Beispiele, bei denen der voraussichtliche Förderbetrag als Leasing-Sonderzahlung genutzt wird.
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.
VW ID.3 PURE
000,- €/Monat *4
VW ID.4 PURE
000,- €/Monat *4
VW ID.5 PURE
000,- €/Monat *4
VW ID.7 Pro
000,- €/Monat *4
VW ID.7 Tourer PRO
000,- €/Monat *4
VW Nfz ID.Buzz pure
000,- €/Monat *4
Audi A6 e-tron
000,- €/Monat *5
Audi Q4 e-tron
000,- €/Monat *5
Audi Q6 e-tron
000,- €/Monat *5
Audi e-tron GT
000,- €/Monat *5
CUPRA Born
000,- €/Monat *6
CUPRA Tavascan
000,- €/Monat *6
Skoda Elroq 50
239,- €/Monat *6
Skoda Elroq 60
000,- €/Monat *7
Skoda Elroq 85
000,- €/Monat *7
Skoda Enyaq 85
000,- €/Monat *7
FIAT 600e
000,- €/Monat *8
FIAT Grande Panda Elektro
000,- €/Monat *8
Beratung bei mein-autozentrum.de – Uelzen, Lüneburg, Winsen, Maschen, Celle & Wendland
Ob Sie bereits ein konkretes Elektroauto im Blick haben oder noch unsicher sind, welches Modell zu Ihnen passt:
Bei mein-autozentrum.de unterstützen wir Sie bei allen Schritten – vom passenden Fahrzeug bis zur sinnvollen Leasing- oder Kaufplanung.
Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam:
- ob Ihr Wunschfahrzeug voraussichtlich förderfähig ist
- welche Förderhöhe für Sie realistisch ist
- wie Sie Kauf oder Leasing optimal strukturieren
FAQ
* Staatliche E-Auto-Förderung: Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung. Die Informationen stammen von https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung und entsprechen dem Stand vom 19.01.2026. Weitere Informationen finden Sie dort.
*4: Kilometerleasingangebot für Privatkunden der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Angebot gültig bis 31.03.2026. Angebot zzgl. Abholung Autostadt i. H. v. 899,- € und Zulassungskosten. Die Sonderzahlung kann durch das BMUKN (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) erstattet werden, sofern die Bedingungen erfüllt werden. Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie bei Elektrofahrzeugen: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = 5.000 €, bis 60.000 € = 4.000 €, bis 80.000 € = 3.000 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.
*5: Kilometerleasingangebot für Privatkunden der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Angebot gültig bis 31.03.2026. Angebot zzgl. Überführungskosten i. H. v. 1.399,- € und Zulassungskosten. Die Sonderzahlung kann durch das BMUKN (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) erstattet werden, sofern die Bedingungen erfüllt werden. Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie bei Elektrofahrzeugen: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = 5.000 €, bis 60.000 € = 4.000 €, bis 80.000 € = 3.000 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.
*6: Kilometerleasingangebot für Privatkunden der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Angebot gültig bis 31.03.2026. Angebot zzgl. Überführungskosten i. H. v. 1.160,- € und Zulassungskosten. Die Sonderzahlung kann durch das BMUKN (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) erstattet werden, sofern die Bedingungen erfüllt werden. Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie bei Elektrofahrzeugen: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = 5.000 €, bis 60.000 € = 4.000 €, bis 80.000 € = 3.000 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.
*7: Kilometerleasingangebot für Privatkunden der Škoda Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Angebot gültig bis 31.03.2026. Angebot zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten i. H. v. 1.349,- €. Die Sonderzahlung kann durch das BMUKN (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) erstattet werden, sofern die Bedingungen erfüllt werden. Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie bei Elektrofahrzeugen: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = 5.000 €, bis 60.000 € = 4.000 €, bis 80.000 € = 3.000 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.
*8: Kilometerleasingangebot für Privatkunden der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg. Angebot gültig bis 31.03.2026. Angebot zzgl. Abholung Autostadt i. H. v. 918,15 € und Zulassungskosten. Die Sonderzahlung kann durch das BMUKN (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) erstattet werden, sofern die Bedingungen erfüllt werden. Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie bei Elektrofahrzeugen: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = 5.000 €, bis 60.000 € = 4.000 €, bis 80.000 € = 3.000 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.