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AKtuelle elektroförderung 2026: zuschüsse für e-autos*
- bedingungen & beratung

 

Sie möchten ein Elektroauto kaufen oder leasen und möchten wissen, wie die aktuelle Elektroförderung funktioniert? Bei mein-autozentrum.de beraten wir Sie persönlich rund um E-Mobilität, passende Angebote und die wichtigsten Förderbedingungen – transparent und praxisnah.

Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.

 

Was ist die neue Elektroförderung?

Das BMUKN (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) führt ein neues Programm ein, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen. Die Förderung ist ausdrücklich auf Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

Gefördert werden zum Start Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden – darunter:

- rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender, sofern bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllt sind

 

Wer kann die Elektroförderung erhalten?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein Neufahrzeug kaufen oder leasen. Entscheidend ist dabei eine Einkommensgrenze:

- maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
- für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 5.000 € pro Kind (max. 90.000 € bei zwei oder mehr Kindern)

Als Nachweis dient der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt).

Wie hoch ist die Förderung?

Basisförderung
- 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- 1.500 € für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender

Zuschläge

- 500 € pro Kind, maximal 1.000 € (bis zu 2 Kinder)
- +1.000 € bei unter 60.000 € zu versteuerndem Einkommen
- +1.000 € zusätzlich bei unter 45.000 € zu versteuerndem Einkommen

Damit sind – je nach Voraussetzungen – spürbare Entlastungen möglich, insbesondere für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen.

 

Mindesthaltedauer:
Das sollten Sie unbedingt beachten

Die Förderung ist an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung gekoppelt – sowohl bei Kauf als auch bei Leasing.

Das bedeutet: Das Fahrzeug sollte zu Ihrer langfristigen Nutzung passen, damit die Förderung sicher eingeplant werden kann.

Beratung bei mein-autozentrum.de – Uelzen, Lüneburg, Winsen, Maschen, Celle & Wendland

Ob Sie bereits ein konkretes Elektroauto im Blick haben oder noch unsicher sind, welches Modell zu Ihnen passt:
Bei mein-autozentrum.de unterstützen wir Sie bei allen Schritten – vom passenden Fahrzeug bis zur sinnvollen Leasing- oder Kaufplanung.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam:
- ob Ihr Wunschfahrzeug voraussichtlich förderfähig ist
- welche Förderhöhe für Sie realistisch ist
- wie Sie Kauf oder Leasing optimal strukturieren

FAQ

Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden.
Laut BMUKN sind Förderanträge voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden (entscheidend ist die Neuzulassung ab 01.01.2026).
Ja, das Programm ist ausdrücklich auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Die Basisförderung beträgt 3.000 € für BEV bzw. 1.500 € für PHEV/Range-Extender, plus mögliche Zuschläge (Kinderbonus und Einkommensstaffelung).
Die Grenze liegt bei 80.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, mit Kind-Erhöhung um 5.000 € pro Kind (bis max. 90.000 €).
Ja, vorgesehen ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung – für Kauf und Leasing.
Bei mein-autozentrum.de beraten wir Kundinnen und Kunden aus Uelzen, Lüneburg, Winsen (Luhe), Maschen, Celle, Wendland und Umgebung persönlich zu Fahrzeugwahl, Leasing/Kauf und Förderplanung.

* Staatliche E-Auto-Förderung: Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung. Die Informationen stammen von https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung und entsprechen dem Stand vom 19.01.2026. Weitere Informationen finden Sie dort.

 

WEITERE FRAGEN ZUR ELEKTROFÖRDERUNG?

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